Mit der Vorinstanz ist davon auszugehen, dass es sich bei der fraglichen Strasse hauptsächlich um eine Zufahrtsstrasse für die Bewohner des Erstfeldertals handelt, zumal der Wanderweg an der fraglichen Stelle auf der gegenüberliegenden Talseite verläuft. Die Strasse kann weder nach heutigen Massstäben als Transitroute bezeichnet werden noch wäre ersichtlich, dass es sich um eine traditionell-historische Durchgangspassage handeln würde, vergleichbar etwa dem Chinzigpass, welcher das Schächental mit dem Muotatal verbindet und welcher zumindest historisch als Durchgangsroute benutzt wurde (vergleiche Martin Diggelmann, Auf den Spuren von Alexander W. Suworow, NZZ vom 26.06.2009 abrufbar: