5. a) Der Beschwerdeführer macht im Wesentlichen geltend, die vorgesehene Kapelle stünde in erster Linie den Bewohnern des Erstfeldertals (insgesamt 73 Bewohnerinnen und Bewohner), aber auch Wanderern und Berggängern für sakrale Bedürfnisse zur Verfügung. Aufgrund der grossen Abgeschiedenheit des Tals könnten sakrale Bedürfnisse nur am fraglichen Standort ausgeübt werden. Anderenfalls müssten die Bewohner des Tals Wegzeiten von teilweise mehr als einer Stunde nach Erstfeld und zurück in Kauf nehmen.