Es verhält sich hier ähnlich wie bei einem Gebetsraum auf Bahnhöfen oder Flughäfen. Auch bezüglich Sakralbauten in der Funktion als Wegkapelle ergibt sich aber, dass eine Standortgebundenheit nicht an einer beliebigen Strasse oder einem beliebigen Weg angenommen werden könnte. Vielmehr muss es sich um anerkannte, seien es zeitgenössische oder traditionelle, Transitrouten von gewissem Gewicht handeln. Anderes würde, vergleichbar der Problematik mit der religiösen Konnotation eines Ortes, dazu führen, dass eine Sakralbaute ausserhalb der Bauzonen regelmässig als standortgebunden bezeichnet werden müsste, was nicht angeht.