a RPG vereinbart werden. Vielmehr müssen auch und gerade im Kontext von religiös-spirituellen Bauten Gründe für eine Standortgebundenheit sprechen, welche gewichtig und objektivierbar sind. Dem Rechtsgutachten Norer folgend (S. 8) könnte sich eine Standortgebundenheit einer Sakralbaute zum Beispiel an traditionell religiös konnotierten Orten ergeben. Zu denken ist an von alters her genutzte Kraftorte, spirituell konnotierte Geländepunkte, Meditationsorte oder mit einem historischen Geschehen verbundene Stellen (wie Gedenkstätten an Unglücksfälle, Kriegsschauplätze, Wallfahrtorte etc.). Ebenfalls in Übereinstimmung mit dem Rechtsgutachten Norer (S. 10 f.) in Betracht fallen könnten zudem