c) Unbestritten ist zwischen den Beteiligten, dass die projektierte Kleinkapelle eine Sakralbaute darstellt. Der Beschwerdeführer führt hierzu aus, die Kleinkapelle würde, falls sie gebaut werden könnte, den Bewohnern des Erstfeldertals für sakrale Bedürfnisse, wie das persönliche Gebet und die Meditation in Stille und Einsamkeit zur Verfügung stehen (Verwaltungsgerichtsbeschwerde vom 05.02.2018, S. 12). Darüber, ob tatsächlich eine Sakralbaute vorliegt, bestehen indessen gewisse Zweifel: Das Bauprojekt geht auf die Eigeninitiative des Beschwerdeführers – mithin einer Privatperson – zurück.