Ebenfalls im Rahmen des Nachvollziehbaren ist es, wenn die Beschwerdeführer angesichts dessen, dass sie sich während Jahrzehnten um die Angelegenheiten ihres Sohnes gekümmert hatten, emotional und vorerst mit gewissem Widerwillen auf die Forderungen der Vorinstanz nach Rechenschaftsablage reagierten. Entscheidend ist, dass es bei den Beschwerdeführern eine «Lernkurve» gab, wie sie selber in ihrer Beschwerde ausführen und was aufgrund der Akten glaubhaft ist. So wurden die verlangten Unterlagen, wenn auch mit Verzögerung, geliefert und das Inventar konnte schliesslich erstellt und genehmigt werden.