d) Der aufgezeigte Verfahrensablauf zeigt, dass es im Zusammenhang mit der Einreichung des Berichts und der Rechnung zu gewissen Schwierigkeiten kam. Hierbei ist indessen zu berücksichtigen, dass es für die Beistände (die Beschwerdeführer) die erste Berichterstattung und Rechnungsablage dieser Art war, nachdem sie mit Verfügung der Vorinstanz vom 1. September 2015 erstmals als Beistände nach neuem Erwachsenenschutzrecht eingesetzt und zuvor offenbar weniger strenge Anforderungen an die Rechenschaftsablage gestellt worden waren.