Inhalt der Gespräche war im Wesentlichen eine Unmutsbekundung seitens des Beistands, dass Unterlagen eingefordert würden, nachdem dies bisher nicht nötig gewesen sei. Ergebnis des Gesprächs vom 6. März 2018 war, dass die Notwendigkeit eines Inventars nochmals geprüft werde und der Beistand die restlichen geforderten Unterlagen einreichen werde (Bankbelege, Steuerveranlagung). Am 13. März 2018 reichten die Beschwerdeführer (auch) das Inventar ein. Am 30. April 2018 konnten im Rahmen eines persönlichen Gesprächs zwischen dem Revisor und den Beschwerdeführern die Mängel des Inventars besprochen werden.