Mit E-Mail vom 28. Februar 2018 an den Rechtsvertreter der Beschwerdeführer teilte der Revisor mit, dass noch Unterlagen fehlen würden. Ausstehend sei namentlich das Inventar und die aktuelle Steuerveranlagung (eingereicht worden seien nur die Steuererklärungen). In der Folge fanden zwischen einem der Beistände und der Vorinstanz zwei Gespräche statt (eines am 06.03.2018 und eines am 27.04.2018). Inhalt der Gespräche war im Wesentlichen eine Unmutsbekundung seitens des Beistands, dass Unterlagen eingefordert würden, nachdem dies bisher nicht nötig gewesen sei.