c) Die Beschwerdeführer wurden, nachdem sie mit Verfügung vom 1. September 2015 erstmals als Beistände nach neuem Erwachsenenschutzrecht eingesetzt worden waren, im Herbst 2017 erstmals zur Berichterstattung über die Mandatsführung aufgefordert. Am 30. Oktober 2017 fand zwischen dem Revisorat der Vorinstanz und den Beschwerdeführern ein Instruktionsgespräch statt. Das Revisorat bemängelte, dass der Zahlungsverkehr des Verbeiständeten bisher über das Konto der Beistände und nicht über ein eigenes Konto abgewickelt wurde. Verlangt wurde, dass zwischen den Beiständen und dem Verbeiständeten „getrennte Kassen“ geführt würden.