Beurteilung der Kausalität nicht einzig gestützt auf diesen Bericht erfolgen kann. Andererseits ist es nicht ausgeschlossen, dass der von Dr. med. Reuteler geltend gemachte Zeitabstand tatsächlich als zu lange erscheint, als dass eine Kausalität mit überwiegender Wahrscheinlichkeit angenommen werden könnte. Immerhin ist in Erinnerung zu rufen, dass umso strengere Anforderungen zu stellen sind, je grösser der zeitliche Abstand zwischen dem Unfall und dem Auftreten der gesundheitlichen Beeinträchtigung ist (oben E. 2d).