Die Beurteilung Reuteler wiederum hält der Einschätzung Waibl einzig entgegen, dass sich die Kniebeschwerden nicht erst nach 19 Jahren eingestellt hätten. Nun ist es aber so, dass es bei der Gonarthrose gerade um eine degenerative Schädigung im Laufe der Zeit geht. Ein gewisser Zeitabstand ist also geradezu vorausgesetzt (vergleiche BGE 8C_816/2009 a.a.O. E. 6). Das zeitliche Argument alleine, ohne weitere Einordnung beziehungsweise Begründung, vermag insofern nicht zu überzeugen. Aufgrund der Beurteilung Waibl und den dargelegten Überlegungen zur Arthroseinzidenz bestehen objektiv Indizien, welche gegen die Zuverlässigkeit des Berichts von Dr. med. Christian Reuteler sprechen, weshalb die