Noch im Bericht vom 23. Juli 2014 stellte Dr. med. Käsermann fest, dass kein Knorpelflop im Bereiche Trochlea femoris bestehe. Erst im weiteren Verlauf zeigte sich eine zunehmende Retropatellararthrose im Bereich der Trochlea und musste eine Entfernung von Knorpelfragmenten vorgenommen werden. Ausweislich der Akten unterlagen die Kniebeschwerden der Beschwerdeführerin mithin einem kontinuierlichen Prozess und traten nicht plötzlich auf, was gewisse Zweifel an der Einschätzung Reuteler weckt. Entscheidend dafür, dass sich bezüglich des Berichts Reuteler Zweifel anmelden, ist jedoch ein anderer Umstand: