Reuteler hält dieser Einschätzung im Wesentlichen lediglich entgegen, dass eine relevante Schädigung durch das Entnahmeverfahren von Ligamentum patellae zur Kreuzbandrekonstruktion nicht erst nach 19 Jahren zu einer relevanten Verursachung von Beschwerden mit plötzlich auftretender Flabbildung und Knorpeldelamination hätte führen müssen. Bezüglich Letzterem ist festzuhalten, dass die erneuten Kniebeschwerden der Beschwerdeführerin nicht «plötzlich» aufgetreten sind, sondern nach längerer Beschwerdefreiheit kontinuierlich zunahmen, sodass die Beschwerdeführerin im Jahr 2014 einen Orthopäden (Dr. med. Käsermann) aufsuchte.