Weitere Abklärungen, namentlich eine versicherungsexterne fachärztliche Beurteilung, drängten sich auf. Gutheissung der Verwaltungsgerichtsbeschwerde soweit darauf eingetreten werden konnte. Aufhebung des Einspracheentscheids und Rückweisung der Sache an die Unfallversicherung zur ergänzenden Abklärung und Neuverfügung. Obergericht, 26. Oktober 2018, OG V 18 4 Aus den Erwägungen: