{"Signatur": "UR_OG_004", "Spider": "UR_Gerichte", "Datum": "2018-10-26", "PDF": {"Datei": "UR_Gerichte/UR_OG_004_2018-OG-V-18-4_2018-10-26.pdf", "URL": "https://www.ur.ch/_rte/publikation/21124", "Checksum": "5179f492bdcd359ff479633c49d7abe1"}, "Scrapedate": "2026-01-05", "Num": ["2018_OG V 18 4"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Uri Obergericht Verwaltungsrechtliche Abteilung 26.10.2018 2018_OG V 18 4"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Uri Obergericht Verwaltungsrechtliche Abteilung"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Uri  Verwaltungsrechtliche Abteilung"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Uri  Verwaltungsrechtliche Abteilung"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "UV. Art. 44 ATSG. Art. 6 Abs. 1 UVG. Art. 11 UVV. Rückfälle und Spätfolgen knüpfen an ein bestehendes Unfallereignis an. "}], "ScrapyJob": "446973/59/1992", "Zeit UTC": "05.01.2026 06:48:56", "Checksum": "2be598597b088e8e34f8e801dbaef2cb", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Uri Obergericht Verwaltungsrechtliche Abteilung 26.10.2018 2018_OG V 18 4\nRegeste:\nUV. Art. 44 ATSG. Art. 6 Abs. 1 UVG. Art. 11 UVV. Rückfälle und Spätfolgen knüpfen an ein bestehendes Unfallereignis an. \n\n 5. c) Näher zu prüfen ist der Bericht von Dr. med. Waibl (E. 4h hievor). Dieser sieht\nhinsichtlich der Aetiologie des Knorpelschadens eine chronische Hyperpression\npatellofemoral aufgrund der eingeschränkten patellären Mobilität nach Ligamentum patellae-\nEntnahme im Sinne einer rein mechanischen Ursache als wahrscheinlich an. Dr. med.\nReuteler hält dieser Einschätzung im Wesentlichen lediglich entgegen, dass eine relevante\nSchädigung durch das Entnahmeverfahren von Ligamentum patellae zur\nKreuzbandrekonstruktion nicht erst nach 19 Jahren zu einer relevanten Verursachung von\nBeschwerden mit plötzlich auftretender Flabbildung und Knorpeldelamination hätte führen\nmüssen. Bezüglich Letzterem ist festzuhalten, dass die erneuten Kniebeschwerden der\nBeschwerdeführerin nicht «plötzlich» aufgetreten sind, sondern nach längerer\nBeschwerdefreiheit kontinuierlich zunahmen, sodass die Beschwerdeführerin im Jahr 2014\neinen Orthopäden (Dr. med. Käsermann) aufsuchte. Dieser hegte aufgrund der erhobenen\nBefunde erst nur einen Verdacht auf einen Knorpelschaden im Bereich des femoropatellären\nGleitlagers und stellte ansonsten fest, dass das Kniegelenk trotz relativ schwerer Operation\nvor 20 Jahren noch sehr schön aussehe. Noch im Bericht vom 23. Juli 2014 stellte Dr. med.\nKäsermann fest, dass kein Knorpelflop im Bereiche Trochlea femoris bestehe. Erst im\nweiteren Verlauf zeigte sich eine zunehmende Retropatellararthrose im Bereich der Trochlea\nund musste eine Entfernung von Knorpelfragmenten vorgenommen werden. Ausweislich der\nAkten unterlagen die Kniebeschwerden der Beschwerdeführerin mithin einem\nkontinuierlichen Prozess und traten nicht plötzlich auf, was gewisse Zweifel an der\nEinschätzung Reuteler weckt. Entscheidend dafür, dass sich bezüglich des Berichts Reuteler\nZweifel anmelden, ist jedoch ein anderer Umstand: Am Knie rechts erlitt die\nBeschwerdeführerin 1994 unter anderem eine Ruptur des vorderen Kreuzbandes und eine\nSchädigung des Meniskus. Die Ruptur wurde mittels Patellarsehnentransplantats\nrekonstruiert und es fand eine laterale Teilmeniskektomie statt. Aus den Akten ergibt sich,\ndass die Beschwerdeführerin an einem fortschreitenden Knorpelschaden im Kniegelenk\nrechts (trochleäre Knorpeldelamination beziehungsweise -degeneration), konkret an einer im\nVerlauf zunehmenden Arthrose im rechten Kniegelenk (Gonarthrose), leidet. Eine Arthrose\nentsteht im Wesentlichen bei einem Missverhältnis zwischen Beanspruchung und\nBelastbarkeit der einzelnen Gelenkanteile und -gewebe (Pschyrembel, 261. Aufl., Berlin\n2007, S. 151). Sie kann ohne ersichtliche Ursache, aber auch durch eine nachgewiesene\nFehlbelastung entstehen oder gefördert werden (vergleiche BGE 8C_816/2009 vom\n21.05.2010 E. 6). Die Arthroseinzidenz beziehungsweise -progredienz scheint nach einer\nvorderen Kreuzbandruptur, welche mittels Patellarsehnentransplantats rekonstruiert wurde,\nerhöht zu sein (Anna Heverhagen, Langzeitergebnisse nach vorderer Kreuzbandplastik mit\nPatellarsehnentransplantat, Marburg 2009, S. 81 f.; Clemens Kappeler, 10-Jahres-\nErgebnisse nach arthroskopischer vorderer Kreuzbandrekonstruktion mit dem\nPatellarsehnentransplantat, Frankfurt am Main 2004, S. 69 ff.; Thomas Weig,\nBewegungseinschränkung nach vorderer Kreuzbandrekonstruktion – Ursachenanalyse,\nTherapieergebnisse, München 2002, S. 56 f.). Dies insbesondere, wenn – wie bei der\nBeschwerdeführerin – eine Teilmeniskektomie erfolgt ist (Clemens Kappeler, a.a.O., S. 69;\nThomas Weig, a.a.O., S. 56 f.). Dass – wie dies Dr. med. Waibl aufzeigt – die aktuellen\nKniebeschwerden der Beschwerdeführerin auf die 1994 im Anschluss an den damaligen\nUnfall vorgenommene Rekonstruktion des vorderen Kreuzbandes zurückzuführen sind,\nerscheint aus diesen Gründen als durchaus plausible Option, zumal die von Dr. med. Waibl\ngeltend gemachte Hyperpression auf eine übermässige Belastung der Gelenksknorpel\nhindeutet, was die Entstehung der Arthrose zumindest gefördert haben könnte. Die\nBeurteilung Reuteler wiederum hält der Einschätzung Waibl einzig entgegen, dass sich die\nKniebeschwerden nicht erst nach 19 Jahren eingestellt hätten. Nun ist es aber so, dass es\nbei der Gonarthrose gerade um eine degenerative Schädigung im Laufe der Zeit geht. Ein\ngewisser Zeitabstand ist also geradezu vorausgesetzt (vergleiche BGE 8C_816/2009 a.a.O.\nE. 6). Das zeitliche Argument alleine, ohne weitere Einordnung beziehungsweise\nBegründung, vermag insofern nicht zu überzeugen. Aufgrund der Beurteilung Waibl und den\ndargelegten Überlegungen zur Arthroseinzidenz bestehen objektiv Indizien, welche gegen\ndie Zuverlässigkeit des Berichts von Dr. med. Christian Reuteler sprechen, weshalb die\nBeurteilung der Kausalität nicht einzig gestützt auf diesen Bericht erfolgen kann.\n"}