Eine gegen diese Verfügung gerichtete Verwaltungsbeschwerde hiess der Regierungsrat des Kantons Uri mit Beschluss vom 12. Dezember 2017 gut. Der Regierungsrat verpflichtete die Einwohnergemeinde Flüelen X die bis zu seinem Wegzug aufgelaufenen Unterhaltsbeiträge zu bevorschussen, sprach ihm für seine Aufwendungen im Verfahren eine Parteientschädigung von Fr. 800.-- zulasten der Einwohnergemeinde Flüelen zu und entschädigte dessen Rechtsvertreterin unter dem Titel «unentgeltliche Rechtsverbeiständung» zudem mit Fr. 123.40 zulasten der Staatskasse. Aus den Erwägungen: