Gestützt auf das Scheidungsurteil des Bezirksgerichts Kriens vom 11. November 2013 steht X, Greppen, gegenüber seinem Vater ein monatlicher Unterhaltsbeitrag zu. Ab dem 1. November 2016 bevorschusste die Einwohnergemeinde Flüelen, in welcher X damals wohnhaft war, die vom Vater nicht bezahlten Unterhaltsbeiträge. Mit Verfügung vom 16. Februar 2017 stellte die Einwohnergemeinde Flüelen die Alimentenbevorschussung ein. Eine gegen diese Verfügung gerichtete Verwaltungsbeschwerde hiess der Regierungsrat des Kantons Uri mit Beschluss vom 12. Dezember 2017 gut.