aa) Die Beschwerdeführerin beantragt, es sei die Vorinstanz (Baudirektion Uri) als Anstellungsbehörde zu verpflichten, in der arbeitsrechtlichen Streitigkeit zwischen ihr und der Vorinstanz eine anfechtbare personalrechtliche Verfügung zu erlassen. Die Beschwerdeführerin macht damit das unrechtmässige Verweigern einer Verfügung geltend (Rechtsverweigerung).