Die Bereitschafts- und Verkehrspolizei muss beispielsweise ganz allgemein die Erstintervention sicherstellen oder bei Katastrophen Hilfe leisten. Nicht von ungefähr dürfte die Bereitschafts- und Verkehrspolizei von den Bürgern viel stärker wahrgenommen werden als die Staatsanwaltschaft. Für das Verhalten während und ausserhalb der Arbeitszeit gelten für Polizeiangehörige denn auch besonders hohe Anforderungen, da sie mehr als andere Angestellte die Staatsgewalt verkörpern (BGE 8C_194/2018 vom 05.07.2018 E. 7.3).