c) Die Aufgaben der Direktionssekretariate sind in Art. 26 lit. a ORR umschrieben. Unter anderem unterstützt das Direktionssekretariat die Direktionsvorsteherin oder den Direktionsvorsteher bei der Planung, Organisation und Koordination der Tätigkeit der Direktion sowie bei den Entscheidungen, die der Direktion zustehen. Es sorgt unter anderem dafür, dass die Planung und die Tätigkeit der Direktion mit jenen der anderen Direktionen und des Regierungsrats koordiniert werden. Auch die Tätigkeit im Direktionssekretariat ist nicht mit der Tätigkeit des Beschwerdeführers zu vergleichen.