Die Fahrzeiten mit dem Auto zwischen den Arbeitsorten der Lebenspartnerin (Hitzkirch und Hochdorf) und einem Wohnort in der verkehrsmässig gut erschlossenen Reussebene variieren zwischen gut 50 Minuten und einer Stunde für einen Weg. So beträgt die Fahrzeit mit dem Auto ab der ehemaligen Wohnadresse des Beschwerdeführers in Bürglen eine Stunde und zwei Minuten (gemäss Twixroute, siehe Beschwerdebeilage 13). Die Fahrzeiten ab den näher gelegenen Orten sind entsprechend kürzer. Dem Gericht steht zwar Twixroute nicht zur Verfügung, allerdings kann auch der Routenplaner von Google Maps Anhaltspunkte liefern.