Auch die vom Beschwerdeführer angesprochenen Ereignisse wie der Stau am Gotthard oder die 1. August-Einsätze auf dem Rütli, welche der Beschwerdeführer jeweils leitete, sind mediale Ereignisse und werden von den Bürgern sehr stark wahrgenommen. Aus diesen Gründen bestehen sehr gewichtige, ja überwiegende öffentliche Interessen daran, dass eine so wichtige leitende Funktion wie die des Beschwerdeführers von einer im Kanton wohnhaften Person ausgeübt wird, zumal die genannten privaten Interessen aus den nachfolgenden Gründen zu relativieren sind.