bb) Mit der Verpflichtung, den Wohnsitz innerhalb der Grenzen eines bestimmten Gemeinwesens zu begründen, wird sichergestellt, dass der Ort, an welchem sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen befindet, auf dem Gebiet des betreffenden Gemeinwesens zu liegen kommt. An diesem Ort ist, wie gezeigt, mit der engsten Verbundenheit zu rechnen. Weder der Wochenaufenthaltsort noch der Arbeitsort können als gleichwertige Alternative zum Wohnsitzort angesehen werden.