Ebenso würde beispielsweise ein Aufenthalt in Andermatt oder Seelisberg erfordern, dass der Beschwerdeführer sich ständig in der Nähe seines Autos aufhalten müsste, nachdem die Autofahrt nach Flüelen von diesen Orten aus ebenfalls knapp die 30-Minuten-Grenze erreichen dürfte. Bei einem Wohnsitz innerhalb der Kantonsgrenzen aber nur knapp innerhalb des 30-Minuten-Rayons (etwa Andermatt) ergäbe sich ferner, dass auch hier keine weiteren Entfernungen zum Arbeitsort drin liegen würden. In einem solchen Fall und insoweit gleich wie beim gewählten ausserkantonalen Wohnsitz müsste der Beschwerdeführer seine Freizeitaktivitäten, wie Einkaufen, Spazieren etc., Richtung Arbeitsort orientieren.