Solcherlei Probleme können sich auch bei einem innerkantonalen Wohnsitz ergeben, nachdem auch hier entscheidend wäre, dass sich der Aufenthaltsort nicht mehr als 30 Minuten vom Arbeitsort entfernt befände und diese Anforderung beispielsweise bei einem Aufenthalt in Realp nicht erfüllt würde. Ebenso würde beispielsweise ein Aufenthalt in Andermatt oder Seelisberg erfordern, dass der Beschwerdeführer sich ständig in der Nähe seines Autos aufhalten müsste, nachdem die Autofahrt nach Flüelen von diesen Orten aus ebenfalls knapp die 30-Minuten-Grenze erreichen dürfte.