Die von der Beschwerdegegnerin angeführten Einwände, dass die Zeitberechnung nicht realistisch sei, weil sich der Beschwerdeführer ständig in der Nähe seines Autos aufhalten müsste und er mehr Zeit bräuchte, sobald er sich richtungsmässig von Flüelen entferne, sind wenig überzeugend. Solcherlei Probleme können sich auch bei einem innerkantonalen Wohnsitz ergeben, nachdem auch hier entscheidend wäre, dass sich der Aufenthaltsort nicht mehr als 30 Minuten vom Arbeitsort entfernt befände und diese Anforderung beispielsweise bei einem Aufenthalt in Realp nicht erfüllt würde.