Gerade in einer weitgehend mobilen Welt würde die Verbundenheit mit dem Gemeinwesen komplett zu erodieren drohen, wenn nicht zumindest für hohe Staatsbedienstete, welche besonders wichtige, leitende Stellungen innehaben, eine Verpflichtung zur Wohnsitznahme weiterhin möglich wäre. Darüber, ob die enge Verbundenheit mit dem betreffenden Gemeinwesen überhaupt ein relevantes Kriterium für die Anstellung eines öffentlichrechtlich Bediensteten sein soll, mögen unterschiedliche Auffassungen bestehen.