Anlässlich der Bewerbungsgespräche wurde die Wohnsitznahme im Kanton angesprochen, wobei unbestritten ist, dass der Beschwerdeführer damals äusserte, in den Kanton ziehen zu wollen, wie dies nach der Anstellung dann auch effektiv geschah. In der der Anstellung folgenden Medienmitteilung und auch in einer internen Personalmitteilung wurde ferner betont, dass der Beschwerdeführer seinen Wohnsitz in den Kanton Uri verlegen werde.