Häfelin/Müller/Uhlmann, Allgemeines Verwaltungsrecht, 7. Aufl., Zürich 2016, Rz. 627 ff.). b) Die Stelle als Chef der Bereitschafts- und Verkehrspolizei Uri wurde im Jahr 2014 zur Neubesetzung ausgeschrieben, woraufhin sich der Beschwerdeführer auf die Stelle bewarb. Im Stelleninserat wurde als Anforderung unter anderem die Bereitschaft zur Wohnsitznahme im Kanton Uri aufgeführt. Anlässlich der Bewerbungsgespräche wurde die Wohnsitznahme im Kanton angesprochen, wobei unbestritten ist, dass der Beschwerdeführer damals äusserte, in den Kanton ziehen zu wollen, wie dies nach der Anstellung dann auch effektiv geschah.