Dass im konkreten Fall entgegen der Regel durch die eingeschränkte Akteneinsicht ein nicht wiedergutzumachenden Nachteil bewirkt würde, ist weder dargetan noch wäre solches ersichtlich. Eine mit der verweigerten Akteneinsicht verbundene Verletzung des rechtlichen Gehörs könnte im Rahmen der Anfechtung des Endentscheids über den Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts und der Fremdplatzierung geltend gemacht werden. Unzulässigkeit der Verwaltungsgerichtsbeschwerde. Obergericht, 12. Januar 2018, OG V 17 60 Aus den Erwägungen: 1. d) Zu prüfen ist, ob die Verwaltungsgerichtsbeschwerde fristgerecht erfolgte.