b) Vorliegend hat die Beschwerdegegnerin die Beschwerdeführerin mit Schreiben vom 10. November 2016 aufgefordert, das Belastbarkeitstraining (vom 25.10.2016 - 24.01.2017) – das sie bereits nach 3 Tagen wieder abgebrochen habe – wieder aufzunehmen. Sollte sie sich dieser Massnahme widersetzen, drohte die Beschwerdegegnerin die Aufhebung der Invalidenrente gestützt auf Art. 7b IVG an. Daraufhin bat Dr. med. R. Ludwig am 17. November 2016 um eine Verschiebung der Eingliederungsmassnahmen um 2 - 3 Monate. Diesem Ersuchen ist die Beschwerdegegnerin nachgekommen.