Darin wurde im Wesentlichen vereinbart, dass die Beschwerdeführer einen Steinschlag-Schutzverbau nach einem Vorprojekt des Ingenieurbüros Thali vom 23. April 1991 auf eigene Kosten projektieren und bauen würden und die Einwohnergemeinde im Gegenzug die Liegenschaft Nr. ZZ im laufenden (das heisst 1992 stattfindenden) Zonenplan-Revisionsverfahren im gleichen Umfang, in dem sie bereits seit 1976/77 eingezont gewesen sei, der zweigeschossigen Wohnzone zuweisen würde. Die Beschwerdeführer halten dafür, in dieser Vereinbarung sei eine explizite Zusicherung enthalten, dass die Einteilung in die Bauzone «längerfristig» Bestand habe.