b) Die Beschwerdeführer berufen sich hauptsächlich auf eine Vereinbarung vom 30. Juni/21. Juli 1992 zwischen ihnen und der Einwohnergemeinde Erstfeld. Darin wurde im Wesentlichen vereinbart, dass die Beschwerdeführer einen Steinschlag-Schutzverbau nach einem Vorprojekt des Ingenieurbüros Thali vom 23. April 1991 auf eigene Kosten projektieren und bauen würden und die Einwohnergemeinde im Gegenzug die Liegenschaft Nr. ZZ im laufenden (das heisst 1992 stattfindenden) Zonenplan-Revisionsverfahren im gleichen Umfang, in dem sie bereits seit 1976/77 eingezont gewesen sei, der zweigeschossigen Wohnzone zuweisen würde.