a) Die Vorinstanz legt dar, der bisherige Nutzungsplan der Einwohnergemeinde Erstfeld sei zum Zeitpunkt der Revision im Frühjahr 2016 beinahe 24 Jahre in Kraft gestanden. Eine Überprüfung der Nutzungsplanung sei offensichtlich gerechtfertigt gewesen, zumal am 1. Mai 2014 das teilrevidierte Raumplanungsgesetz (RPG) und die revidierte Raumplanungsverordnung (RPV), wodurch insbesondere Massnahmen gegen die Zersiedelung präzisiert worden seien, in Kraft getreten seien.