Danach soll die westliche Teilfläche der Liegenschaft Nr. ZZ, die an das Wohngebiet «K» angrenzt und auf der sich ein Wohnhaus sowie ein Stall befinden, im Umfang von rund 4'800 m2 der Gesamtfläche der Liegenschaft weiterhin in der Wohnzone W 2 verbleiben. Die restliche Fläche der Liegenschaft soll neu der Landwirtschaftszone zugewiesen werden. Die gegen die Teilauszonung gerichtete Einsprache der Mitglieder der Erbengemeinschaft X sel. wies der Gemeinderat Erstfeld mit Entscheid vom 16. Juni 2016 ab. Eine gegen den Einspracheentscheid gerichtete Verwaltungsbeschwerde an den Regierungsrat des Kantons Uri blieb erfolglos (regierungsrätlicher Entscheid vom 04.04.2017). Aus den Erwägungen: