Die Mitglieder der Erbengemeinschaft X, sel.: Frau A, Herr B, Frau C, Herr D, sind Eigentümer der Liegenschaft Nr. ZZ in Erstfeld («XY»). Die Liegenschaft Nr. ZZ war gemäss Nutzungsplan der Gemeinde Erstfeld vom 9. Juni 1992 der Wohnzone W 2 zugewiesen. Am 16. März 2016 genehmigte die Gemeindeversammlung Erstfeld den revidierten Nutzungsplan Erstfeld. Danach soll die westliche Teilfläche der Liegenschaft Nr. ZZ, die an das Wohngebiet «K» angrenzt und auf der sich ein Wohnhaus sowie ein Stall befinden, im Umfang von rund 4'800 m2 der Gesamtfläche der Liegenschaft weiterhin in der Wohnzone W 2 verbleiben.