Demzufolge kann auch in der reflexartigen Bewegung nichts Ungewöhnliches erkannt werden. Inwiefern spezielle physikalische Kräfte eingewirkt haben sollen, alsbald die Beschwerdeführerin das zu Boden fallende Kind abfangen wollte, ist mit Blick auf die zitierten Präjudizien nicht ersichtlich. Im Übrigen sei noch erwähnt, dass es nicht ungewöhnlich ist, wenn sich ein quengelndes Kleinkind aus den greifenden Armen der Mutter zu entziehen versucht, auch nicht wenn es sich dabei zu Boden fallen lässt: Anders als mit dem ganzen Gewicht entgegenzuwirken hätte das Kleinkind wohl überhaupt keine Chance, die Mutter daran zu hindern, es wegzubringen.