Im zitierten Urteil des Bundesgerichts zur Oleander-Topfpflanze wurde die Ungewöhnlichkeit infolge reflexartigen Hochreissens der kippenden Pflanze verneint (vergleiche BGE U 144/06 vom 23.05.2006 E. 2.2). Ebenso wenig wurde das reflexartige Auffangen eines weggekippten Einkaufswagens als ungewöhnlich anerkannt (BGE U 222/05 vom 21.03.2006 E. 3.2).