Die Ungewöhnlichkeit infolge aussergewöhnlichen Kraftaufwandes wurde beispielsweise für das Hochreissen eines herunterfallenden Oleanders (Topfpflanze) verneint, der vom Transportroller wegzukippen drohte (vergleiche BGE U 144/06 vom 23.05.2006 E. 2.2). In einem anderen Fall verspürte ein Assistenzarzt einen einschiessenden Schmerz im rechten Handgelenk, als er auf der Notfallstation zusammen mit vier weiteren Personen einen etwa 100 bis 120 Kilogramm schweren, auf einem Spineboard fixierten Patienten vom Bett auf einen CT-Tisch umlagerte.