d) Die IV-Stelle Basel-Stadt hat in ihrem Bericht vom 3. April 2012 zum Delegationsauftrag Abklärung Hilflosenentschädigung festgehalten, es handle sich um einen Sonderfall der Hilflosigkeit gemäss KSIH Rz. 8065 "Blinde und hochgradig Sehschwache". Es sei nur noch ein Arztbericht einzuholen, ob und seit wann die Versicherte einen korrigierten Fernvisus von beidseitig weniger als 0.2 oder ob beidseitig eine Einschränkung des Gesichtsfeldes auf 10 Grad Abstand vom Zentrum (20 Grad horizontaler Durchmesser) vorliege. Dann könne eine Hilflosenentschädigung leichten Grades im Sonderfall verfügt werden. Eine Abklärung vor Ort erübrige sich somit.