Bei letzterer Vorgehensweise (sogenannte Zweiphasentheorie) spielen Präjudizien ebenfalls eine entscheidende Rolle. Die Zweiphasentheorie ist bei näherer Betrachtung daher nicht ein Gegenkonzept zur Methode des Präjudizienvergleichs, sondern eine Verfeinerung desselben (vergleiche Kathrin Amstutz, a.a.O., S. 124). Aus diesem Grund dürfte ein Vorgehen nach der Zweiphasentheorie vorzuziehen sein, da es die Wichtigkeit des Präjudizienvergleichs berücksichtigt, mit dem zweistufigen Vorgehen aber eine strukturiertere Beurteilung zulässt. In der ersten Phase, der sogenannten Hauptberechnungsphase, wird aufgrund objektivierbarer Kriterien das Ausmass des Eingriffs erfasst.