kritisch zu den Bandbreiten bei Beeinträchtigungen der sexuellen Integrität von Kindern: Peter Gomm, in Gomm/Zehnter [Hrsg.], Kommentar zum Opferhilfegesetz, 3. Aufl., Bern 2009, Art. 23 Rz. 23 f.). Der Leitfaden OHG erscheint damit in dem Sinne als überzeugende Konkretisierung der rechtlichen Vorgaben, als dass er bei der Bemessung der Genugtuung für Kinder, welche Opfer mit Beeinträchtigung in der sexuellen Integrität wurden, als Orientierungshilfe dienen kann und insoweit zu beachten ist, ohne aber fix und allzu schematisch die dortigen Bandbreiten anzuwenden (vergleiche auch BGE 1C_165/2014 a.a.O. E. 5.5; Kathrin Amstutz, in BVR 2017 S. 124).