Zu beachten ist neben den gesetzlichen Grundlagen der Leitfaden des Bundesamts für Justiz zur Bemessung der Genugtuung nach Opferhilfegesetz vom Oktober 2008 (nachfolgend: Leitfaden OHG). Der Leitfaden OHG richtet sich an die kantonalen Behörden, die für die Gewährung von Genugtuungen nach OHG zuständig sind. Für das Gericht ist der Leitfaden OHG zwar nicht verbindlich, da es sich hierbei lediglich um eine Verwaltungsverordnung handelt. Nach konstanter Rechtsprechung berücksichtigen die Gerichte Verwaltungsverordnungen aber bei ihrer Entscheidung, sofern diese eine dem Einzelfall angepasste und gerecht werdende Auslegung der anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen zulassen.