einer Behörde eine gewisse Zeit für Abklärungen zuzugestehen ist. Die Prüfungsbehörde soll eine strenge Sanktion wie die vorliegende nicht leichthin aussprechen, sondern nur dann, wenn die Abklärungen sorgfältig erfolgt sind. Dies liegt nicht zuletzt auch im Interesse der betroffenen Schülerinnen und Schüler.