Das Erteilen einer ungenügenden Note wäre somit eine kaum spürbare Sanktion gewesen. Die Übereinstimmung zwischen dem Werk der Beschwerdeführerin und dem eigentlichen Referenzwerk von Mario Sanchez Nevado ist ferner dermassen frappant, dass selbst bei Angabe der Quelle und somit regelkonformem Verhalten mit einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit ein Abzug, eventuell gar eine ungenügende Note, resultiert hätte. Dies ergibt sich daraus, dass die Aufgabe darin bestand, eine persönliche gestalterische Arbeit abzuliefern (Art.