Dieser hat einerseits zum Ziel, Schülerinnen und Schüler davon abzuhalten, anlässlich der Maturitätsprüfung zu betrügen, und sieht andererseits im Falle eines Regelverstosses eine Bestrafung des oder der Betreffenden vor. Ferner soll die Wahrung des öffentlichen Interesses, vertrauen zu können, dass Maturitätsabschlüsse an der Kantonalen Mittelschule Uri regelrecht zustande kommen, und entsprechend auch das Ansehen der Schule sichergestellt werden (vergleiche BGE 2C_1149/2015 a.a.O. E. 4.4.5 zur vergleichbaren Bestimmung des dortigen Studiengangreglements).