b) Mit Blick darauf, dass keine blosse Inspiration, sondern eine Übernahme wesentlicher Teile eines fremden Werks vorliegt, läuft die Argumentation der Beschwerdeführerin mit Bezug auf ihr Verschulden ins Leere. Es kann damit offenbleiben, ob in einer persönlichen Arbeit nicht auch eine «blosse» Inspirationsquelle anzugeben wäre. Eine transparente Bezugnahme auf das Bild «Betrayal» von Mario Sanchez Nevado ist im konkreten Fall jedenfalls bewusst nicht erfolgt (E. 2i hievor). Es kann nicht von einem blossen Versehen oder einer Ungenauigkeit von untergeordneter Bedeutung ausgegangen werden.