Dieser Umstand ist umso irritierender, als dass gemäss Aufgabenstellung durchaus erlaubt und sogar gefordert war, ein Referenzwerk anzugeben. Als Referenzwerk gab die Beschwerdeführerin aber nicht etwa das Werk von Mario Sanchez Nevado, sondern das Werk «Der Zyklop» von Redon Odilon an. Damit gab die Beschwerdeführerin – entgegen ihrer ausdrücklichen Erklärung – nicht alle Quellen an. Das zweite Element eines Plagiats (fehlende Transparenz) ist ebenfalls erfüllt, womit insgesamt in Übereinstimmung mit der Vorinstanz von einem Plagiat auszugehen ist, welches die Beschwerdeführerin anlässlich ihrer Maturitätsprüfung eingereicht hat.