Auffällig ist schliesslich, dass just die Idee mit der Messerklinge, worauf die Beschwerdeführerin explizit angesprochen wurde, im schlussendlich abgegebenen Bild «Der Zerstörer» nicht mehr zu finden ist. Für das Gericht ergibt sich aus diesen Gründen, dass die Beschwerdeführerin zum Zeitpunkt des fraglichen Zwischengesprächs bewusst das Bild von Mario Sanchez Nevado vor Augen hatte, dies aber auch auf Nachfrage nicht transparent machte.